279 / Zuger Polizei: Auf der Autobahn fahre ich rechts
Zug, 9. November 2012, 14:10 Uhr
279 / MEDIENMITTEILUNG
Zuger Polizei: Auf der Autobahn fahre ich rechts
Eigene Beobachtungen der Zuger Polizei, aber auch Hinweise von Verkehrsteilnehmenden zeigen, dass auf den Autobahnen Unklarheiten über die zu befahrenden Fahrstreifen herrschen. Insbesondere auf der nun sechsspurigen Autobahn A4 zwischen den Verzweigungen Blegi und Rütihof wählen viele Verkehrsteilnehmende den falschen Streifen.
In der Schweiz gilt das Gebot, rechts zu fahren. Auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung - also vor allem auf Autobahnen - ist grundsätzlich der äusserste rechte Streifen zu benutzen. Und nicht etwa der mittlere, wie auf der A4 besonders häufig zu beobachten ist. Der linke und der mittlere Streifen dienen zum Überholen, zum Fahren in parallelen Kolonnen und zum Einspuren. Das nicht Benutzen des rechten Streifens kann zu einer Busse oder, in schweren Fällen, zu einer Anzeige führen.
Das Fahren auf dem rechten Streifen ist also Pflicht. Möchten Verkehrsteilnehmende andere Fahrzeuge überholen oder auch nur an ihnen vorbeifahren, müssen sie dieses grundsätzlich links tun. Ausnahmen sieht die Verkehrsregelverordnung (VRV) in Art. 36 Abs. 5 lit. beim Fahren in parallelen Kolonnen, wo der Lenker rechts an anderen Fahrzeugen vorbeifahren darf (z.B. bei stockendem Verkehr auf allen Fahrstreifen), vor Verzweigungen mit unterschiedlichen Fahrzielen, auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten und auf dem Verzögerungsstreifen vor Ausfahrten vor. Sobald ein Überholmanöver beendet ist, müssen Fahrzeuglenkerinnen und -lenker - mit der gegebenen Vorsicht und gesetztem Blinker - wieder auf den rechten Fahrstreifen zurückwechseln.
Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden