248 / Cham: Velofahrerin im Kreisverkehr von Auto erfasst
Zug, 12. Oktober 2012, 09:25 Uhr
248 / MEDIENMITTEILUNG
Cham: Velofahrerin im Kreisverkehr von Auto erfasst
Ein Automobilist hat im Kreisverkehr einer Velofahrerin den Vortritt verweigert und fuhr in sie hinein. Mittelschwer verletzt, musste sie ins Spital gebracht.
Am Donnerstagabend (11. Oktober 2012) fuhr ein 48-jähriger Mann kurz nach 17:00 Uhr mit seinem Auto auf der Sinserstrasse in den Chamer Bärenkreisel ein. Dabei wollte er noch vor einer von der Zugerstrasse kommenden Velofahrerin in den Kreisverkehr drängeln. Doch es reichte nicht mehr und der Automobilist fuhr in die Frau. Die 50-Jährige stürzte und zog sich mittelschwere Verletzungen zu. Der Rettungsdienst Zug brachte sie ins Spital.
Im Kreisverkehr gilt Linksvortritt
Bei der Zufahrt auf einen Kreisverkehr muss das Tempo verringert werden. Geben Sie acht auf Fussgänger, die die Strasse auf dem Fussgängerstreifen überqueren wollen. Im Kreisverkehr selbst gilt Linksvortritt. Das heisst, Sie müssen sämtlichen Fahrzeugen - auch Velos -, die sich schon im Kreisel befinden, den Vortritt gewähren. Zusätzliche Aufmerksamkeit gilt es den Radfahrenden zu schenken. Um Kollisionen zu vermeiden, überholen motorisierte Verkehrsteilnehmende diese nicht im Kreisverkehr. Radfahrer sind gemäss Gesetz nicht verpflichtet, auf Kreisverkehrsplätzen ohne Velostreifen rechts zu fahren. Sie dürfen in der Mitte des Streifens fahren.
Gerade bei Kontrollen stellt die Zuger Polizei fest, dass im Kreisverkehr häufig zu schnell gefahren wird. Ein angepasstes Tempo, verbunden mit Toleranz und einem Reissverschlussverfahren, fördern einen optimalen Verkehrsfluss.
Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz regelt das Verhalten in Kreisverkehrsplätzen in Artikel 41b der Verkehrsverordnung.
Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden