218 / Zug: Nicht fahrfähige Autofahrerin angehalten
Zug, 24. Oktober 2018, 08:15 Uhr
218 / MEDIENMITTEILUNG
Zug: Nicht fahrfähige Autofahrerin angehalten
Die Zuger Polizei hat eine alkoholisierte Lenkerin gestoppt. Da sie die Atemalkoholprobe verweigerte, musste sie sich im Spital einer Blutprobe unterziehen.
Am Mittwoch (24. Oktober 2018), kurz nach 01.00 Uhr, kontrollierte eine Polizeipatrouille an der Chamerstrasse in Zug eine Fahrzeuglenkerin. Dabei stellten die Einsatzkräfte bei der 64-jährigen Frau deutliche Alkoholsymptome fest. Weil sie die beweissichere Atemalkoholprobe verweigerte, musste sie sich im Spital einer Blutprobe unterziehen.
Der Führerausweis wurde der 64-Jährigen zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen. Sie wird sich zudem vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten müssen.