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24.08.2017

156 / Kanton Zug: Verkehrsbehinderungen wegen Starkregen und Unfall

24.08.2017
156 / Kanton Zug: Verkehrsbehinderungen wegen Starkregen und Unfall

 

Zug, 24. August 2017, 19:25 Uhr

156 / MEDIENMITTEILUNG

Kanton Zug: Verkehrsbehinderungen wegen Starkregen und Unfall

Wegen dem starken Regen und sehr viel Wasser auf der Fahrbahn musste die Autobahn A4a im Feierabendverkehr gesperrt werden. Fast zeitgleich ereignete sich auf der Autobahn A14 ein Auffahrunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen.

Am Donnerstagabend (24. August 2017) zog ein heftiges Gewitter über den Kanton Zug. Die Autobahn A4a zwischen Zug und Baar wurde im Bereich der Autobahnunterführung überflutet. Zwei Fahrzeuge blieben im Wasser stecken und mussten abgeschleppt werden. Die Autobahn A4a zwischen Zug und Baar blieb während längerer Zeit in beiden Richtungen gesperrt, was zu grösseren Verkehrsbehinderungen im Feierabendverkehr führte. Um 19:00 Uhr konnten sämtliche Sperrungen wieder aufgehoben werden.

Im Einsatz standen Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Zug (FFZ), der Feuerwehr Baar, wie auch Mitarbeitende eines privaten Abschleppunternehmens und der Zuger Polizei.

Fast zeitgleich kam es auf der Autobahn A14 bei Dietwil (AG) in Fahrtrichtung Zürich zu einem Auffahrunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen. Ein 27-jähriger Autofahrer realisierte zu spät, dass sich der Verkehr vor im gestaut hatte und prallte in das Heck des vor ihm stehenden Autos, welches in ein drittes Fahrzeug geschoben wurde. Eine Frau wurde beim Unfall verletzt und durch den Rettungsdienst Zug ins Spital überführt. Es entstand Sachschaden von rund 50'000 Franken.

Für die Bergungsarbeiten musste der Verkehr einspurig an der Unfallstelle vorbeigeführt werden. Dies führte ebenfalls zu Verkehrsbehinderungen.

→ Der erwähnte ausserkantonale Autobahnabschnitt wird durch die Zuger Polizei betreut.

Im Einsatz standen der Rettungsdienst Zug, ein privates Abschleppunternehmen und die Zuger Polizei.

Weitere Auskünfte:
Frank Kleiner, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden, steht Ihnen bis 20:30 Uhr zur Verfügung (T 041 728 43 69).

Bild Legende:
Auffahrunfall im Feierabendverkehr

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