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03.07.2015

116 / Kanton Zug: Damit der Südseetraum nicht zum Albtraum wird

03.07.2015
116 / Kanton Zug: Damit der Südseetraum nicht zum Albtraum wird

Zug, 3. Juli 2015, 08:40 Uhr

 

113 / MEDIENMITTEILUNG

Kanton Zug: Damit der Südseetraum nicht zum Albtraum wird

Stand-up-Paddeln liegt im Trend. Auch auf dem Zugersee und dem Ägerisee rudern an schönen Sommertagen viele Menschen mit den Surfbrett ähnlichen Sportgeräten den Gestaden entlang. Viele Stehpaddler sind sich allerdings nicht bewusst, dass ihr Hobby einigen Vorschriften unterliegt.

Sie sind von unseren Seen und Flüssen nicht mehr wegzudenken: Aufrecht stehend fahren sie bedächtig über das Wasser und bringen den Schweizerinnen und Schweizern einen Hauch Südsee in die nicht immer sonnenverwöhnte Heimat. Nun, wo das Quecksilber endlich die 30-Grad-Marke während einiger Tage übersteigt, zieht es sie in grosser Zahl auf unsere Gewässer: Die Stand-up-Paddler. Der beliebten Freizeitbeschäftigung frönen sowohl jung als auch alt.

Doch aufgepasst! Die Wassersportart unterliegt denselben Vorschriften wie gewöhnliche Ruderboote. Das bedeutet, Paddlerinnen und Paddler müssen sich an die Binnenschifffahrtsverordnung halten.

Ab 300 Meter ist Schwimmweste obligatorisch

Um sich nicht übermässiger Gefahr auszusetzen, sind gute Schwimmkenntnisse unabdingbar. Wer sich weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt, muss in jedem Fall eine Rettungsweste dabeihaben.

Segelschiffen sowie Schwimmerinnen und Schwimmern müssen die Stehpaddler ausweichen. Kursschiffen darf man sich höchstens bis auf 50 Meter nähern. Bei Fischerbooten sind ein seitlicher Abstand von 50 Metern und eine Distanz zum Heck von 200 Metern einzuhalten.

Naturschutzzonen sind für Stand-up-Paddler tabu. Sie dürfen nicht befahren werden. Wer bis tief in die Nacht unterwegs ist, der muss eine ausreichende Beleuchtung mitführen.

Brett im Notfall als Rettungsinsel benutzen

Die Zuger Polizei empfiehlt, Ausfahrten bei aufziehendem Gewitter oder Sturm alsbald abzubrechen. Im Notfall soll das Brett als Schwimmhilfe oder als Rettungsinsel genutzt werden. Niemals sollte es zurücklassen werden, um ans Ufer zu schwimmen.

Spezialisten der Zuger Seepolizei patrouillieren im Sommer regelmässig auf Zugs Gewässern. Für Fragen von Wassersportlerinnen und -sportler stehen sie gerne zur Verfügung. Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, sprechen sie allerdings auch fehlbare Personen an und zeigen diese nötigenfalls an.

Ob Paddlern, Schwimmern, Böötlern oder sonstigen Ausflüglern – die Zuger Polizei wünscht allen einen entspannten und warmen Sommer an und auf unseren Gewässern. Mit Toleranz, Achtsamkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme steht einem zugerischen Südseetraum nichts im Weg.

 

Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden

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