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04.03.2012

050 / Baar/Küssnacht SZ/Zug: Fünf fahrunfähige Autolenker in einer Nacht

04.03.2012

Zug, 4. März 2012, 12:50 Uhr


050 / MEDIENMITTEILUNG

Baar/Küssnacht SZ/Zug: Fünf fahrunfähige Autolenker in einer Nacht

In der Nacht auf Sonntag (4. März 2012) musste die Zuger Polizei fünf betrunkene bzw. unter Betäubungsmitteleinfluss stehende Fahrzeuglenkende aus dem Verkehr ziehen. Zwei Automobilisten verunfallten aufgrund ihrer Fahrunfähigkeit.

Gleich in zwei Fällen alarmierten besorgte Verkehrsteilnehmende die Zuger Polizei über unsicher fahrende und verunfallte Automobilisten auf der Autobahn A4. Der eine Fahrzeuglenker, ein 43-jähriger Tunesier, fuhr kurz vor 23:15 Uhr in Schlangenlinien von Luzern in Richtung Chur und touchierte mehrfach die Leitplanken. Er liess sich davon jedoch nicht aufhalten und setzte seine Fahrt bis ins Zentrum von Baar fort. Dort stoppten ihn mehrere Patrouillen der Zuger Polizei. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1.7 Promille. Der Mann war am Nachmittag mit der Fähre in Genua (Italien) eingetroffen und gönnte sich auf der Fahrt ins Zugerland eine Flasche Whisky. Er musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben und sich im Spital einer Blutentnahme unterziehen lassen.

Der zweite Selbstunfall ereignete kurz nach 00:30 Uhr bei der Ausfahrt Küssnacht SZ. Ein 18-jähriger Neulenker war mit der Leitplanke kollidierte und konnte nicht mehr weiterfahren. 0.7 Promille Atemalkohol ergab ein durchgeführter Test. Neun Tage nach dem Erlangen des Führerausweises muss der Schweizer damit rechnen, diesen sogleich wieder abzugeben.

Drei weitere betrunkene Automobilisten wurden in derselben Nacht bei Personen- und Fahrzeugkontrollen in Zug durch die Zuger Polizei angehalten. Sie alle mussten ihre Führerausweise auf der Stelle abgeben. Während der Drogenschnelltest bei einem 23-jährigen Mazedonier positiv auf Kokain anzeigte, ergaben Atemalkoholproben bei einer 32-jährigen Spanierin und bei einer 45-jährigen US-Amerikanerin je einen Wert von 1.1 Promille.

Es erfolgen diverse Anzeigeerstattungen an die zuständigen Staatsanwaltschaften. Die Beschuldigten werden sich vor dem Richter verantworten müssen.


Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden

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