012 / Kanton Zug: Gefrorene Gewässer dürfen nicht betreten werden
Zug, 18. Januar 2011, 14:40 Uhr
012 / MEDIENMITTEILUNG
Kanton Zug: Gefrorene Gewässer dürfen nicht betreten werden
Die ersten Messungen in diesem Winter zeigen: Die Eis-Schichten auf den Zuger Gewässern sind zu dünn. Die Eisflächen dürfen deshalb nicht betreten werden.
Auf dem Zugerberger Löschweiher und auf dem Steinhauser Waldweiher haben sich bereits geschlossene Eisdecken gebildet. Die Analysen der entnommenen Eisproben lassen jedoch keine Freigabe für die Bevölkerung zu. Aufgrund der dünnen Eisschichten warnt die Zuger Seepolizei vor dem Betreten sämtlicher Zuger Gewässer.
Die Freigabe der Gewässer erfolgt nach Kontrolle durch die Zuger Polizei in enger Absprache mit den Gemeindebehörden.
Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden