Neuerungen im Schweizer Waffenrecht
Neuerungen im Schweizer Waffenrecht
Im Mai 2019 stimmte die Schweizer Stimmbevölkerung den Anpassungen im Waffenrecht zu und der Bundesrat setzt das revidierte Waffenrecht auf den 15. August 2019 in Kraft. Im Fokus der administrativen Anpassungen stehen halbautomatische Feuerwaffen. Für bestimmte halbautomatische Waffen wie zum Beispiel die Sturmgewehre 57 und 90 gelten künftig neue Erwerbsvoraussetzungen, sofern sie nicht direkt von der Armee übernommen werden.
Die häufigsten Fragen und die entsprechenden Antworten zum neuen Waffenrecht gibt es hier.
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Merkblatt - Neuerungen im Schweizer Waffenrecht | 19.07.2019 |