Übersetzungswesen
Wer ins Übersetzungsverzeichnis der Zuger Behörden aufgenommen werden möchte, muss sowohl die deutsche Sprache als auch die Fremdsprache einwandfrei, d. h. auf Muttersprachniveau mit umfassendem Wortschatz, beherrschen. Durchschnittliche Fremdsprachenkenntnisse reichen nicht aus. So setzt die Tätigkeit bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten beispielsweise Vertrautheit mit juristischen Fachbegriffen voraus.
Erforderlich sind zudem ein einwandfreier Leumund, eine grosse psychische Belastbarkeit, eine hohe Konzentrationsfähigkeit und Flexibilität. Als Übersetzerin und Übersetzer müssen Sie mit Personen aus den unterschiedlichsten Bildungs- und Gesellschaftsschichten kommunizieren können.
Grundlagen
Verordnung betreffend Übersetzungswesen im behördlichen Verkehr (Übersetzungsverordnung, BGS 161.15)
Koordinationsstelle
Die Zuger Polizei koordiniert das kantonale Übersetzungswesen, führt das Verzeichnis mit den Übersetzerinnen und Übersetzern und entscheidet über die Aufnahme und die Löschung von Eintragungen. Sie meldet zudem besondere Vorkommnisse im Bereiche des Übersetzungswesens den Aufsichtsbehörden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
- Dienst Support, Koordinationsstelle Übersetzungswesen: dolmetscher.polizei@zg.ch
Bewerbungen richten Sie an:
Zuger Polizei
Dienst Support
Koordinationsstelle Übersetzungswesen
Postfach
6301 Zug
Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:
Für Bewerberinnen und Bewerber
- Antrag um Aufnahme ins Übersetzendenverzeichnis
- Merkblatt für Übersetzende an Zuger Behörden und Gerichten
Für Übersetzerinnen und Übersetzer
- Meldung an Koordinationsstelle betreffend Vorkommnisse mit Auftraggebenden
- Meldung an Koordinationsstelle - Mutationsblatt Übersetzende
- Übersetzungswesen im Kanton Zug - Glossar
- Merkblatt zur rechtlichen Stellung der Behörden- und Gerichtsübersetzenden im Kanton Zug
Für Behörden und Gerichte