Fahrzeugprüfung
Fahrzeughalter und Halterinnen werden automatisch periodisch aufgefordert, ihr Fahrzeug prüfen zu lassen. Für die allfällige Terminverschiebung steht die Fahrzeugprüfung - Online-Disposition zur Verfügung. Auskünfte und Verschiebungen von Prüfungsterminen können über Telefon +41 41 728 47 18 auch telefonisch erfolgen.
Allgemein
Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden (Art. 29 Strassenverkehrsgesetz SVG).
Kurzprüfung - Mängelkontrolle im Strassenverkehrsamt
Die auf dem Prüfbescheid aufgeführten Mängel sind innerhalb 14 Tagen zu erledigen. Wird die Mängelbehebung nicht fristgerecht ausgeführt, werden die Kontrollschilder kostenpflichtig entzogen.
Die Prüfung der Mängel findet täglich, Montag - Freitag, vom 16:00 - 16:20 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Kosten für die Kurzprüfung betragen Fr. 32.-.
Reparaturbestätigungsverfahren (RBV)
Die Mängelbehebung mittels RBV können durch die auf der Liste "RBV berechtigte Werkstätten" aufge-führten Vertragsgaragen aus Zug und den angrenzenden Gebieten durchgeführt werden. Eine weitere technische Prüfung im Strassenverkehrssamt entfällt.
Die Kosten für die Verarbeitung einer RBV-Bestätigung betragen Fr. 20.-.