Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Schiffe
  • Prüfungen / Schiffe vorführen

Prüfungen / Schiffe vorführen

Vorbereitungen zur Schiffsvorführung; Schifffahrtsamt Zug

Prüfungen / Schiffe vorführen

Schiffe sind in regelmässigen Intervallen auf die Betriebssicherheit zu prüfen. Die Fristen für die Nachprüfung betragen bei:

  • Schiffen mit Motor alle 3 Jahre
  • Schiffen ohne Motor alle 6 Jahre
  • Mietschiffen alle 2 Jahre


Informationen betreffend Mindestausrüstung und Vorbereitung zur Schiffsprüfung finden Sie auf dem Merkblatt für Schiffshalter.

Unsere Schiffsinspektoren sind während der Saison vom 1. April bis 31. Oktober auf dem See.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch