Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen zur Schiffszulassung; Schifffahrtsamt Zug
Häufig gestellte Fragen
Ich möchte ein Schiff zur Einlösung anmelden. Wie muss ich vorgehen?
- Damit Sie ein Schiff einlösen können, sind verschiedene Formulare auszufüllen. Gerne verweisen wir Sie auf unsere Seite "Einlösung eines Schiffes”
Brauche ich einen Standplatznachweis?
- Für die dauernde Verkehrszulassung eines immatrikulationspflichtigen Schiffes, das auf einem schiffbaren Gewässer des Kantons eingesetzt wird, ist der Nachweis eines anerkannten Standplatzes zu erbringen. Dieser Standplatznachweis bezieht sich auf den Kanton Zug
Wie muss ich vorgehen bei der Ausserverkehrsetzung des Schiffes?
- Für die ordentliche Ausserverkehrsetzung benötigen wir den Schiffsausweis zur Annullierung. Bitte senden Sie uns den Ausweis mit dem entsprechenden, schriftlichen Auftrag zu. Das Entfernen der Schiffskontrollschilder ist Sache des Bootsbesitzers
In welchem Zeitraum werden Schiffsprüfungen und Führerprüfungen abgenommen?
- Vom 01. April bis zum 31. Oktober sind wir auf dem See. In dieser Zeit nehmen wir technische Schiffs- und Schiffsführerprüfungen ab