Das Schiff ausser Verkehr setzen; Schifffahrtsamt Zug
Ausserverkehrsetzung
Für die ordentliche Ausserverkehrsetzung benötigen wir den Schiffsausweis. Mit dem Vermerk „ausser Verkehr“ wird der Schiffsausweis retourniert. Die Kontrollschilder sind sachgemäss vom Halter zu entfernen.