Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen zur Schiffsführerzulassung; Schifffahrtsamt Zug
Häufig gestellte Fragen
Wie komme ich zu einem Lernfahrausweis für die Schifffahrt?
- Durch Ausfüllen des Anmeldeformular Schiffsführerprüfung Kategorie A/D. Die schweizerische Binnenschifffahrt kennt keinen Lernfahrausweis. Für Lernfahrten ist das Mindestalter einzuhalten. Der Schiffsführer als Begleitperson muss im Besitze der jeweiligen Kategorie sein
In welchem Zeitraum werden Schiffsprüfungen und Führerprüfungen abgenommen?
- Vom 01. April bis zum 31. Oktober sind wir auf dem See. In dieser Zeit nehmen wir technische Schiffs- und Schiffsführerprüfungen ab
Kann ich die Schiffsführerprüfung in einem anderen Kanton ablegen?
- Zuständig für die Prüfungsabnahme ist die Zulassungsbehörde des Wohnsitzkantons
- Auf ein schriftlich begründetes Gesuch hin kann das Ablegen der theoretischen- und/oder praktischen Prüfung in einem anderen Kanton bewilligt werden
- Die Bewilligung ist kostenpflichtig