Vorzeitige Entlassung aus der Schutzdienstpflicht
Vorzeitige Entlassung aus der Schutzdienstpflicht
Schutzdienstpflichtige, die in einer Partnerorganisation des Zivilschutzes (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe) als hauptberufliche Angehörige oder für den Einsatz bei Katastrophen und in Notlagen als unentbehrliche Angehörige benötigt werden, können vorzeitig aus der Schutzdienstpflicht entlassen werden.
Gesetz, Verordnung und Weisungen zur vorzeitigen Entlassung:
- Artikel 20 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 04.10.2002
- Artikel 2 der Zivilschutzverordnung vom 05.12.2003
- Weisungen des BABS über die vorzeitige Entlassung aus der Schutzdienstpflicht vom 01.04.2004
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| Typ | Titel | Dokumentart |
|---|---|---|
| Zivilschutz: Schutzdienstpflicht - Antrag zur vorzeitigen Entlassung | Formulare |