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Vorzeitige Entlassung aus der Schutzdienstpflicht

Vorzeitige Entlassung aus der Schutzdienstpflicht

Schutzdienstpflichtige, die in einer Partnerorganisation des Zivilschutzes (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe) als hauptberufliche Angehörige oder für den Einsatz bei Katastrophen und in Notlagen als unentbehrliche Angehörige benötigt werden, können vorzeitig aus der Schutzdienstpflicht entlassen werden.

Gesetz, Verordnung und Weisungen zur vorzeitigen Entlassung:

  • Artikel 20 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 04.10.2002
  • Artikel 2 der Zivilschutzverordnung vom 05.12.2003
  • Weisungen des BABS über die vorzeitige Entlassung aus der Schutzdienstpflicht vom 01.04.2004

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Typ Titel Dokumentart
Zivilschutz: Schutzdienstpflicht - Antrag zur vorzeitigen Entlassung Formulare

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