Revision der Lärmschutz-Verordnung: Flexibilisierung der raumplanerischen Vorsorge gegen Fluglärm
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Revision der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41) hat zum Ziel, die Vorgaben raumplanerischer Vorsorge in den von Fluglärm belasteten Gebieten dahingehend zu konkretisieren, dass eine angemessene Siedlungsentwicklung möglich bleibt. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Frau Bundesrätin Leuthard, hat mit Schreiben vom 3. März 2014 die entsprechende Anhörung eröffnet. Gerne nehmen wir nachfolgend dazu Stellung mit folgenden Anträgen:
1. Die Änderung der Lärmschutz-Verordnung sei wie vorliegend zu beschliessen.
2. Vorab sei jedoch darzulegen, dass die geplante Änderung im Einklang mit dem höherrangigen Recht, namentlich mit dem Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01) steht.
3. Die Funktion des Flughafens Zürich als interkontinentaler Hub darf durch die Änderung der Lärmschutz-Verordnung nicht gefährdet werden und es dürfen dadurch keine zusätzlichen An- und Abflüge aus Richtung Süden vorgesehen werden.
Begründung siehe Downloads.
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| Typ | Titel | Dokumentart |
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| Antwort an den Bund | Dokument |