Publikation der Zwischenergebnisse am Wahlsonntag
Auch im Kanton Zug werden an Wahlsonntagen bei kantonalen und nationalen Wahlen wieder Zwischenergebnisse publiziert. Der Regierungsrat berücksichtigt damit das öffentliche Interesse sowie das Bedürfnis der Parteien und Kandidierenden nach aktuellen Teilresultaten. Die neue Praxis gilt bereits für die Ersatzwahl des Regierungsrats am 17. Januar 2016.
Seit 2010 publiziert der Kanton Zug an Wahlsonntagen aus technischen und organisatorischen Gründen keine Zwischenergebnisse oder Hochrechnungen. «Die letzten Wahlen vom 18. Oktober 2015 haben aber klar gezeigt, dass die Bevölkerung, die Medien und auch die Parteien sowie die Kandidatinnen und Kandidaten Zwischenresultate wünschen», erklärt Landammann Heinz Tännler. Die Praxisänderung erlaubt es nun den Fernseh- und Radiostationen sowie den Online-Medien, mit regelmässigen Schaltungen die Zwischenresultate zu veröffentlichen. So könne der Wahlsonntag wie in anderen Kantonen informativer und spannender gestaltet werden. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass das öffentliche Interesse den technischen und administrativen Mehraufwand rechtfertigt.
Umstellung per sofort
Der Entscheid betrifft sowohl die National- und Ständeratswahlen als auch die Regierungs- und Kantonsratswahlen. Somit wird die Staatskanzlei bereits bei der Ersatzwahl des Regierungsrats am 17. Januar 2016 die Zwischenresultate der einzelnen Gemeinden im Wahlzentrum und ebenso im Internet publizieren. Die Gemeinden liefern ihre Resultate wie bis anhin ausschliesslich an die Staatskanzlei. Erst nach Prüfung und Freigabe der Ergebnisse durch die kantonale Wahlaufsicht werden diese als Zwischenresultate bekannt gegeben.
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| Typ | Titel | Bearbeitet |
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| Medienmitteilung «Zwischenergebnisse am Wahlsonntag» | 07.12.2015 |