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09.07.2012

Kein Ausstand für den Gesundheitsdirektor

09.07.2012
Medienmitteilung vom 9. Juli 2012

Medienmitteilung vom 9. Juli 2012

Gesundheitsdirektor Urs Hürlimann muss bei der Planung der künftigen Mittelschulstandorte nicht länger im Ausstand sein. Denn seine Ehefrau Regula Hürlimann vertritt als Gemeindepräsidentin von Hünenberg öffentliche und nicht private Interessen. Zu diesem Schluss kommt die externe Gutachterin Isabelle Häner.

Seit jeher pflegt der Zuger Regierungsrat strenge Ausstandsregeln. Hat ein Mitglied ein unmittelbares persönliches Interesse an einem Geschäft, muss es unweigerlich in den Ausstand treten. Ebenso gilt das, wenn ein Regierungsmitglied mit einer am Geschäft beteiligten Person verwandt oder verheiratet ist. "Wir sind zu Recht sensibel, wenn es um korrektes Handeln geht", erklärt Landammann Matthias Michel die Ausgangslage. Deshalb liess der Regierungsrat die Situation von einer externen und unabhängigen Gutachterin prüfen.

Anerkannte Expertin
Untersucht hat die Situation die anerkannte Expertin Isabelle Häner von der Anwaltskanzlei Bratschi, Wiederkehr & Buob. Die promovierte Rechtsanwältin ist auch als Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich tätig.
Die Gutachterin hat zum einen die allgemeine Rechtslage im Kanton Zug geprüft und zum anderen konkrete Fälle untersucht. Konzentriert hat sie sich dabei auf die Beratung des Regierungsrates über die Standorte der Mittelschulen. Diese Beratung hat kürzlich ein mediales Interesse ausgelöst. Vorab die Frage, ob Gesundheitsdirektor Urs Hürlimann bei Geschäften, welche die Gemeinde Hünenberg tangieren, automatisch in den Ausstand treten müsse, stand im Mittelpunkt.

Kein Ausstand
Nach dem Gutachten besteht für Gesundheitsdirektor Urs Hürlimann kein Grund für einen Ausstand im Regierungsrat, weder bei allgemeinen Geschäften wie beispielsweise eine Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden noch bei konkreten Geschäften, die ausschliesslich die Gemeinde Hünenberg betreffen, beispielsweise bei einer Beschwerde gegen den Gemeinderat. Und auch im Fall der Standortwahl für die Mittelschulen sieht das Gutachten keine Gründe für einen Ausstand. Denn als Gemeindepräsidentin vertritt die Ehefrau des Gesundheitsdirektors öffentliche, nicht private Interessen. In keiner Weise ist ersichtlich, dass das Ehepaar Hürlimann durch den Standortentscheid persönlich betroffen wäre, sei es mit Bezug auf eigenes Grundeigentum, sei es aufgrund eines künftigen Mittelschulbesuches von eigenen Kindern oder allenfalls Enkel. Nur wenn Grundeigentum tangiert gewesen wäre, würde ein unmittelbares Interesse bestehen.

Weitere Auskünfte
Matthias Michel, Landammann Tel. 041 728 55 01
Urs Hürlimann, Gesundheitsdirektor Tel. 041 728 35 01
Prof. Dr. iur. Isabelle Häner, Gutachterin Tel. 058 258 10 00
 

Hinweis
Das Rechtsgutachten über Fragen des Ausstands von Mitgliedern des Regierungsrates ist auf der Webseite des Kantons Zug aufgeschaltet, und zwar unter folgendem Link:
http://www.zg.ch/behoerden/regierungsrat/aktuell


 

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Typ Titel Dokumentart
Medienmitteilung vom 9. Juli 2012 Dokument
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