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Kennzeichnung

Kennzeichnung und Registrierung

Alle Hunde in der Schweiz müssen eindeutig gekennzeichnet und in der nationalen Datenbank AMICUS registriert sein. Zur fälschungssicheren Kennzeichnung wird dem Hund ein Mikrochip implantiert - dies darf in der Schweiz nur von Tierärztinnen oder Tierärzten vorgenommen werden . Die Tierärztin oder der Tierarzt meldet die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten der Datenbank AMICUS.

Rechtzeitige Kennzeichnung und Meldung

Wenn Hundehaltende einen Hund erwerben oder auch nur für mehr als drei Monate übernehmen, sind Sie verpflichtet, der Datenbank AMICUS innerhalb von 10 Tagen diese Änderungen bekannt zu geben. Ausserdem muss auch der Tod eines Hundes AMICUS gemeldet werden.

Wenn Sie Hunde züchten, müssen Sie die Welpen Ihres Wurfes spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor dem Verkauf oder der Weitergabe mit einem Mikrochip kennzeichnen. Nach der Weitergabe an die neuen Besitzer, muss die Registrierung innerhalb von 10 Tagen entsprechend angepasst werden.

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