Aufgabenbereich
Der Eichmeister prüft stationäre und auf Fahrzeugen montierte Waagen im Messbereich von 0.1 mg bis 100 t, Durchlaufzähler an Tankstellen und auf Fahrzeugen sowie deren Registrierapparate, Abgasmessgeräte in Garagen falls diese für die obligatorische Abgaswartung eingesetzt werden, Schankgefässe für Offenausschank, sowie Industrie- und Gewerbebetriebe, welche Fertig- und Zufallspackungen herstellen oder verkaufen.
Sobald für eine Gegenleistung gemessen wird, ist der Messmittelhalter verpflichtet, konforme, zur Eichung zugelassene und geeichte Messmittel zu verwenden. Nach Artikel 8 bis 12 des Bundesgesetzes über das Messwesen muss sich der Messmittelverwender vergewissern, dass im Rahmen der Vorschriften der genannten Messmittel die Zulassung erteilt ist, die Konformitätsnachweise erbracht sind und die Eichung fristgerecht erfolgt ist. Der Verwender ist verpflichtet, die Messmittel zu melden.
Für die Überprüfung und Eichung von Elektro-, Gas-, Wärme- und Wasserzähler sind privatwirtschaftliche Institutionen, welche von METAS kontrolliert werden, zuständig.
Downloads
| Typ | Titel | Dokumentart |
|---|---|---|
| Eichpflichtige Messmittel: Meldekarte | Formulare | |
| Eichwesen: Brückenwaagen Standorte | Informationsblatt | |
| Eichwesen: Messmittel verwenden: Was Sie wissen müssen | Informationsblatt | |
| Eichwesen: Netto verkaufen | Informationsblatt |