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Laserevents

Laserevents
Lasershow
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Das Ziel der V-NISSG / SLV ist es, dass Veranstaltungen mit Laserstrahlung so durchgeführt werden, dass beim Publikum keine Augenschäden verursacht werden. 

Veranstaltungen mit Lasern wurden bis anhin in der Schall- und Laserverordnung SLV geregelt und der Vollzug lag bei den Kantonen. Mit der Inkraftsetzung der V-NISSG am 1. Juni 2019 wurde die SLV abgelöst und die Zuständigkeit von Laserevents liegt beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

In einer Übergangsfrist vom 1. Juni 2019 bis 1. Dezember 2020 können Veranstaltungen mit Laserstrahlung nach der "alten SLV" durchgeführt und weiterhin beim Amt für Gesundheit Zug über das bestehende Online-Formular Laser gemeldet werden. 

Meldepflichtig sind Veranstaltungen mit Laserstahlen der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4. Die Meldepflicht gilt für Veranstaltungen in Gebäuden und im Freien mit Strahlungen ins Publikum sowie auch ausserhalb des Publikumbereichs. 

Ab 1.12.2020 dürfen Veranstaltungen mit Lasereinrichtungen nur noch von Personen durchgeführt werden, die über einen Sachkundeausweis verfügen. Über Informationen zum Erwerb eines Sachkundeausweises kann das BAG kontaktiert werden.

Meldungen können ab diesem Zeitpunkt nur noch über das Online-Portal des BAG gemacht werden. 

Weitere Informationen siehe auch «Faktenblatt des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)» in weiterführende Informationen.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen
Typ Titel Bearbeitet
Merkblatt Lasershow 15.06.2020
Wichtige Hinweise zum Meldeformular (SLV) 15.06.2020

Weitere Informationen

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