Umwelt und Energie
Erholungskonzept Steinhauser Wälder
Die Gemeinde Steinhausen hat gestützt auf den kantonalen Waldentwicklungsplan (WEP, 2012) ein Erholungskonzept für die Steinhauser Wälder ausgearbeitet. In enger Zusammenarbeit mit der Waldgenossenschaft Steinhausen, als Hauptgrundeigentümerin der Steinhauser Wälder, dem Förster sowie je einer Vertretung des kantonalen Amtes für Wald und Wild und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) wurde das Konzept 2017 erarbeitet und im April 2018 durch das Amt für Wald und Wild des Kantons Zug genehmigt. Begleitet wurde dieser Prozess durch das Büro Naturkonzept AG.
| Typ | Titel | Dokumentdatum | Grösse |
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| Erholungskonzept Steinhauser Wälder | 28.05.2018 | 5.6 MB |
Energie sinnvoll nutzen und Luftverschmutzung vermindern sollen in der Gemeinde Steinhausen keine leeren Schlagworte sein. Die Gemeinde Steinhausen verfügt deshalb über ein Förderprogramm Energie und budgetiert jedes Jahr einen Betrag für die Unterstützung der rationellen und effizienten Energienutzung und des Einsatzes von erneuerbaren Energien vor.
Neue Richtlinie seit 2015
In den nächsten Jahren sind weitere Veränderungen im Energiebereich absehbar, die in die Neuausrichtung des Förderprogramms einbezogen werden sollen. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass in den letzten Jahren aufgrund des technischen Fortschritts verschiedene Technologien bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit grosse Fortschritte gemacht haben.
Deshalb wurde die Richtlinie in der Gemeinde Steinhausen per 1. Januar 2015 der neuen Situation angepasst.
Erneuerung Heizung und Gebäudehülle
Grundsätzlich ist es sinnvoll, Energieerzeugungsanlagen zu fördern, welche in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, das bezüglich der Gebäudehülle einen guten Standard aufweist. Da der Ersatz der Heizung (oder Warmwasseranlage) und die Erneuerung der Gebäudehülle jedoch oftmals nicht zum gleichen Zeitpunkt erfolgen, schliessen die neuen Bestimmungen im Sinne der MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) einen grossen Teil der Energieerzeugungsanlagen von der Förderung aus, nicht gleichzeitig der Gesamtenergieverbrauch dem gesetzlichen Standard entspricht.
Deshalb ist eine Regelung anzustreben, welche den Einbau von geförderten Anlagen in Gebäuden mit einem sehr hohen Energieverbrauch verhindert, die Limite aber nicht so hoch ansetzt, dass lediglich eine geringe Anzahl Objekte für die Förderung in Frage kommen.
Richtlinie
Detaillierte Angaben, was und in welchem Umfang durch die Gemeinde Steinhausen gefördert wird, entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger . Förderbeiträge können mit dem Gesuchsformular beantragt werden. Die Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen an: Gemeinde Steinhausen, Bau und Umwelt, Energiefachkommission, Bahnhofstrasse 3, Postfach 164, 6312 Steinhausen
Energieberatung
Die Energieberatung ist für Einwohnerinnen und Einwohner und Objekte mit Standort im Kanton Zug kostenlos und bietet die folgenden Dienstleitungen an
• Vorgehensberatung bei einem Neubau, einem Umbau oder bei der Erneuerung der Heizanlage
• Auskünfte zum Energieverbrauch (Heizung, Elektrizität) oder zu der Nutzung von erneuerbaren Energien
Die Energieberatungsstelle wird vom Verein Energienetz Zug unter dem Auftrag der Gemeinde Steinhausen geführt.
Dokumente
| Typ | Titel | Dokumentdatum | Grösse |
|---|---|---|---|
| Energieleitbild der Gemeinde Steinhausen | 04.12.2014 | 309.1 KB | |
| Gesuch um Energieförderbeitrag Gemeinde | 05.12.2014 | 101.8 KB | |
| Richtlinie zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger | 02.04.2015 | 55.2 KB | |
| Merkblatt Ausnahmebewilligungen nicht kondensierende Heizkessel | 17.02.2016 | 33.2 KB | |
| Ausnahmebewilligungen für nicht kondensierende Heizkessel | 18.02.2016 | 98.3 KB |