Die nachfolgenden Informationen gewähren keinen Anspruch auf Vollständigkeit in jedem Einzelfall. Sie sollen als Gedächtnisstütze in einer Ausnahmesituation dienen.
Das ausführliche Merkblatt «Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?» kann im Internet unter www.rischrotkreuz.ch heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden Tod zu Hause
Der Tod eines Menschen muss von einem Arzt bestätigt werden. Nehmen Sie deshalb Kontakt mit dem Hausarzt auf. Falls dieser nicht erreichbar ist sollten Sie über Telefon 0900 008 008 den Notfallarzt konsultieren. Der Arzt wird eine Todesfallbescheinigung ausstellen.
Für die Einsargung nehmen Sie bitte mit dem Bestattungsinstitut Andreas Zimmermann Kontakt auf, Telefon +41 41 711 53 56.
Der Weg zum Zivilstandsamt/Bestattungsamt
Der Hinschied eines Angehörigen muss innerhalb von 2 Tagen dem Zivilstandsamt bzw. Bestattungsamt gemeldet werden. Es wird jedoch empfohlen, einen Todesfall raschestmöglich anzuzeigen (Telefon +41 41 798 18 18). Das Zivilstandsamt bittet um eine vorgängige Terminvereinbarung.
Bitte bringen Sie die ärztliche Todesbescheinigung, Familienbüchlein sowie ein allfällig vorhandenes Testament mit. Die Organisation der Bestattung und der Trauerfeier wird vom Zivilstandsamt übernommen und mit Ihnen abgesprochen.
Öffnungszeiten Friedhofverwaltung Risch
Öffnungszeiten:
Adresse:
Montag Dienstag bis Freitag
Friedhofverwaltung Risch Zentrum Dorfmatt 6343 Rotkreuz 041 798 18 18
08.00–11.45 Uhr und 13.30–18.00 Uhr 08.00–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr