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Ehrenamtliches Engagement

Todesfall

Die nachfolgenden Informationen gewähren
keinen Anspruch auf Vollständigkeit in jedem
Einzelfall. Sie sollen als Gedächtnisstütze in
einer Ausnahmesituation dienen.

Das ausführliche Merkblatt «Was ist unmittelbar
nach einem Todesfall zu tun?» kann im
Internet unter www.rischrotkreuz.ch heruntergeladen
oder bei der Gemeindeverwaltung
bezogen werden

Tod zu Hause

Der Tod eines Menschen muss von einem Arzt
bestätigt werden.
Nehmen Sie deshalb Kontakt mit dem Hausarzt
auf. Falls dieser nicht erreichbar ist sollten
Sie über Telefon 0900 008 008 den Notfallarzt
konsultieren. Der Arzt wird eine Todesfallbescheinigung
ausstellen.

Für die Einsargung nehmen Sie bitte mit dem
Bestattungsinstitut Andreas Zimmermann
Kontakt auf, Telefon +41 41 711 53 56.

Der Weg zum
Zivilstandsamt/Bestattungsamt

Der Hinschied eines Angehörigen muss innerhalb
von 2 Tagen dem Zivilstandsamt bzw. Bestattungsamt
gemeldet werden. Es wird 
jedoch empfohlen, einen
Todesfall raschestmöglich anzuzeigen (Telefon +41 41 798 18 18). 
Das Zivilstandsamt bittet um eine vorgängige
Terminvereinbarung.

Bitte bringen Sie die ärztliche Todesbescheinigung,
Familienbüchlein sowie ein allfällig
vorhandenes Testament mit. Die Organisation
der Bestattung und der Trauerfeier wird vom
Zivilstandsamt übernommen und mit Ihnen
abgesprochen.

Öffnungszeiten Friedhofverwaltung Risch

Öffnungszeiten:


Adresse: 
 
Montag
Dienstag bis Freitag 


Friedhofverwaltung Risch
Zentrum Dorfmatt
6343 Rotkreuz
041 798 18 18

08.00–11.45 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
08.00–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr 

Weitere Telefonnummern

Einwohnergemeinde Risch, Rotkreuz

Katholisches Pfarramt Rotkreuz 

Katholisches Pfarramt St. Verena Risch

Evangelisch-reformiertes Pfarramt Rotkreuz 
+41 41 798 18 18

+41 41 790 13 83

+41 41 790 11 52

+41 41 790 15 60 

Weitere Informationen

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