Einwohnerdienste
Online-Schalter
Mutationen (z. B. Adressänderungen, Zuzüge etc.), welche die Einwohnerkontrolle Risch betreffen, können persönlich am Schalter oder direkt via Online-Schalter mitgeteilt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Bestellungen von Zeugnissen (z. B. Wohnsitzbestätigungen etc.) ebenfalls im Online-Schalter in Auftrag zu geben. Für die Dienstleistungen werden Gebühren gestützt auf den Verwaltungsgebührentarif des Kantons Zug erhoben.
| Einwohnerkontrolle | Preis |
| Abmeldung | Fr. 20.- |
| Adressänderung | kostenlos |
| Anmeldung/Zuzug Schweizer |
Fr. 30.- |
| Anmeldung andere Staatsangehörige |
Fr. 30.- |
| Handlungsfähigkeitszeugnis |
Fr. 20.- |
| Heimatausweis |
Fr. 20.- |
| Verlängerung Heimatausweis |
Fr. 7.- |
| Leumundszeugnis |
Fr. 20.- |
| Wohnsitzbescheinigung |
Fr. 20.- |
| Wohnsitzbescheinigung mit früheren Aufenthaltsdaten |
Fr. 20.- |
| Wohnsitzbescheinigung für SBB GA |
Fr. 10.- |
| Meldebestätigung |
kostenlos |
| Bestätigung der Personalien für Lernfahrausweis |
Fr. 10.- |
| Bestätigung der Personalien Kinderzulagen |
kostenlos |
| Lebensbescheinigung |
Fr. 10.- |
| Verpflichtungserklärung |
Fr. 50.- |
| Tageskarten SBB |
Fr. 40.- |
Besuchsaufenthalt
Für Besuchs- und Tourismusaufenthalte mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen besteht weder eine Anmelde- noch eine Bewilligungspflicht. Je nach Staatsangehörigkeit ist für die Einreise in die Schweiz bzw. in den Schengen-Raum ein Visum erforderlich.
Sofern eine Visumspflicht für einen Besuchs- oder Tourismusaufenthalt bis 3 zu Monaten besteht, hat die Besucherin/der Besucher bei der für ihren/seinen Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung ein Visumgesuch einzureichen.
Verpflichtungserklärung
Verlangt die Schweizer Vertretung eine Verpflichtungserklärung, füllt die ausländische Besucherin/der ausländische Besucher das entsprechende Formular aus und stellt es der Garantin/dem Garanten in der Schweiz zu. Die Garantin/der Garant ergänzt die Verpflichtungserklärung mit ihren/seinen Personalien, unterzeichnet die Verpflichtungserklärung und gibt diese persönlich mit den notwendigen Beilagen bei der Einwohnerkontrolle Risch ab (sofern der Wohnsitz der Garantin/des Garanten in der Gemeinde Risch liegt).
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- aktueller Betreibungsregisterauszug
- Lohnabrechnungen der letzten 2 bis 3 Monate
- Kopie amtlicher Ausweise des Besuchers und des Garanten
- Bankauszug oder Bestätigung der Bank, dass das Vermögen des Garanten mindestens Fr. 30'000.- beträgt.
- CHF 50.- pro Verpflichtungserklärung