Mitteilungen
Absolutes Feuerverbot aufgehoben - Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen
Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Zug etwas entschärft hat. Das absolute Feuerverbot vom 30. Juli 2018 wird deshalb aufgehoben. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen und beim Feuern im Freien ist weiterhin grosse Vorsicht geboten.
Waldbrandrisiko - höchste Gefahrenstufe
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit steigt das Risiko für Waldbrände weiter an. InAbsprache mit den Zentralschweizer Kantonen erhöht der Kanton Zug die Gefahrenstufe für das ganze Kantonsgebiet auf «sehr gross» (Stufe 5 von 5). Weiterhin gilt ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien. Widerhandlungen werden je nach Übertretungen mit Ordnungsbussen oder mit Anzeigen an die Staatsanwaltschaft geahndet.
Kantonale und gemeindliche Gesamterneuerungswahlen: Auflage der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge liegen zur Einsichtnahme auf.