Schall oder Laserstrahlen bei Anlässen
Beim Vollzug der der Schall- und Laser-Verordnung werden die am Anlass teilnehmenden Personen geschützt. Es geht somit nicht um möglichen Störung von Anwohnerinnen und Anwohnern. Der Grenzwert liegt bei 93 dB (A). Gemäss Art. 8 der Schall- und Laserverordnung (SR 814.49) müssen Veranstaltungen mit einen Schallpegel über 93dB(A) mindestens 14 Tage vor dem Anlass gemeldet werden. Die Formulare können unter folgendem Link online heruntergeladen werden:
Gesuche von grösseren Anlässen sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch zwei Monate vor der Durchführung, an die Abteilung Sicherheit und Umwelt einzureichen. Diese prüft das Gesuch und entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen und Auflagen eine Bewilligung erteilt werden kann.