Sachenrecht
Detailinformationen zum Sachenrecht
Das Sachenrecht beinhalted Folgendes:
- Eigentumsübertragung von Grundstücken (Verkauf, Schenkung, Abtretung usw.)
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Parzellierungen
- Begründung von weiteren Rechten wie Dienstbarkeiten, Vormerkungen etc.
- Verträge über vormerkbare persönliche Rechte (z.B. Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte)
Bei öffentlichen Beurkundungen im Sachenrecht ist die Zuständigkeit der Notar auf die in der Gemeinde Hünenberg gelegenen Grundstücke beschränkt.
Der Notar ist auch verantwortlich, dass die durch ihn öffentlich beurkundeten Verträge im Grundbuch des Grundbuch- und Vermessungsamtes Zug eingetragen werden.