Einbürgerung
Dienstleistungen der Einwohnerkontrolle Hünenberg: Einbürgerung
Wer ist zuständig für Bürgerrechtsgesuche / Einbürgerungen?
Für ordentliche Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern ist die Bürgergemeinde Hünenberg zuständig.
Für erleichterte Einbürgerungen (Personen mit einer schweizerischen Ehepartnerin bzw. einem schweizerischen Ehepartner) und Einbürgerungen von Ausländern ist die Direktion des Innern des Kantons Zug zuständig.