Amtliche Beglaubigungen
Der Notar ist zuständig für amtliche Beglaubigungen.
Unterschriftsbeglaubigung
Die Person, deren Unterschrift amtlich beglaubigt werden soll, muss persönlich erscheinen.
Im Weiteren ist ein amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mitzubringen. Beglaubigungen sind in folgenden Sprachen möglich:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Spanisch
Gebühr: CHF 20.00 pro Unterschrift
Beglaubigung von Fotokopien, Auszügen und Abschriften
- Das Original ist mitzubringen.
- Die Beglaubigung einer Fotokopie, eines Auszuges oder einer Abschrift ist personenunabhängig.
Gebühr: CHF 15.00 pro Seite
Wichtiger Hinweis: Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin mit dem Notar; nach Möglichkeit sind die Notare auch ausserhalb der offiziellen Schalteröffnungszeiten für Sie da.