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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)

Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer

Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken

Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode

Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen

Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen

Interkantonale Steuerausscheidung

Allgemeine Grundsätze für interkantonale Steuerausscheidungen

Ausscheidung für Betriebsstätten

Ausscheidung von Liegenschaften

Bei Liegenschaften ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob es sich um eine reine Kapitalanlageliegenschaft oder um eine Betriebsliegenschaft handelt. Reine Kapitalanlageliegenschaften werden im Normalfall objektmässig ausgeschieden mit proportionaler Schuldenzuweisung und Schuldzinsverlegung. Betriebsliegenschaften werden in die quotenmässige Ausscheidung einbezogen.

Bei interkantonalen Unternehmungen mit reinen Kapitalanlageliegenschaften ausserhalb des Sitzkantons ist deshalb vorab der Reinertrag dieser Kapitalanlageliegenschaft vom Gesamtgewinn objektmässig auszuscheiden. Der restliche Gewinn ist nach dem für die betreffende Unternehmungsart massgebenden Schlüssel auf den Sitzkanton und die Betriebsstättekantone aufzuteilen (Höhn/Mäusli, Interkantonales Steuerrecht 4. Auflage § 28 RZ 30 f.).

Verluste und Aufwandüberschüsse (Gewinnungskosten-, Schuldzinsenüberschüsse) in einem Liegenschaftskanton sind vom Sitzkanton zu tragen und werden nicht zuerst auf die übrigen Liegenschaftskantone verteilt. Sind dem Liegenschaftskanton noch weitere steuerbare Einkünfte zur Besteuerung zugewiesen (andere Immobilien, Betriebsstätte), so sind Verluste und Aufwände zunächst mit diesen Einkünften zu verrechnen. Nicht im gleichen (Liegenschafts-) Kanton verrechenbare Verluste und Aufwände schmälern das nach Quoten zu verteilende Betriebsergebnis. Ein negatives Gesamtbetriebsergebnis haben die übrigen Liegenschaftskantone zu übernehmen, zuerst jene, in denen sich Betriebsstätten befinden, dann die reinen Liegenschaftskantone. Die Übernahme von Verlusten und Aufwandüberschüssen ist definitiv (keine späteren Rückbelastungen).

Handelsunternehmen mit einer Kapitalanlageliegenschaft ausserhalb des Sitzkantons

Aufteilung Kapital TotalHauptsitzBetriebsstätteLiegeschaft
Kanton AKanton BKanton C
Aktiven
Bewegliche Aktiven 800'000.–300'000.–500'000.–
Liegenschaften 1'200'000.– 1'200'000.–
2'000'000.–300'000.–500'000.–1'200'000.–
Kapitalquoten 100 %15 %25 %60 %
Steuerbares Kapital 560'000.–84'000.–140'000.–336'000.–
Aufteilung Gewinn TotalHauptsitzBetriebsstätteLiegenschaft
Kanton AKanton BKanton C
Mietzinserträge 100'000.– 100'000.–
Liegenschaftsaufwände 0.– 0.–
(inkl. Abschreibungen) - 30'000.– - 30'000.–
Schuldzinsen (porportional nach Lage der Aktiven)85'000.–- 51'000.– - 51'000.–
Anteil Verwaltungskosten 5 % - 5'000.–
Steuern (inkl. Anteil Bundessteuer) - 4'000.– - 4'000.–
Liegenschaftsgewinn 10'000.– 10'000.–
Umsatz 100 %60 %40 %
Unternehmungsgewinn200'000.–
Liegenschaftsgewinn- 10'000.–
Präzipuum 20 %- 38'000.– 38'000.–
Rest nach Umsatz152'000.– 91'200.–60'800.–
Steuerbarer Reingewinn 200'000.–129'200.–60'800.–10'000.–

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