Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)
Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer
Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken
Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode
Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen
Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen
Interkantonale Steuerausscheidung
Allgemeine Grundsätze für interkantonale Steuerausscheidungen
Ausscheidung für Betriebsstätten
Ausscheidung von Liegenschaften
Bei Liegenschaften ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob es sich um eine reine Kapitalanlageliegenschaft oder um eine Betriebsliegenschaft handelt. Reine Kapitalanlageliegenschaften werden im Normalfall objektmässig ausgeschieden mit proportionaler Schuldenzuweisung und Schuldzinsverlegung. Betriebsliegenschaften werden in die quotenmässige Ausscheidung einbezogen.
Bei interkantonalen Unternehmungen mit reinen Kapitalanlageliegenschaften ausserhalb des Sitzkantons ist deshalb vorab der Reinertrag dieser Kapitalanlageliegenschaft vom Gesamtgewinn objektmässig auszuscheiden. Der restliche Gewinn ist nach dem für die betreffende Unternehmungsart massgebenden Schlüssel auf den Sitzkanton und die Betriebsstättekantone aufzuteilen (Höhn/Mäusli, Interkantonales Steuerrecht 4. Auflage § 28 RZ 30 f.).
Verluste und Aufwandüberschüsse (Gewinnungskosten-, Schuldzinsenüberschüsse) in einem Liegenschaftskanton sind vom Sitzkanton zu tragen und werden nicht zuerst auf die übrigen Liegenschaftskantone verteilt. Sind dem Liegenschaftskanton noch weitere steuerbare Einkünfte zur Besteuerung zugewiesen (andere Immobilien, Betriebsstätte), so sind Verluste und Aufwände zunächst mit diesen Einkünften zu verrechnen. Nicht im gleichen (Liegenschafts-) Kanton verrechenbare Verluste und Aufwände schmälern das nach Quoten zu verteilende Betriebsergebnis. Ein negatives Gesamtbetriebsergebnis haben die übrigen Liegenschaftskantone zu übernehmen, zuerst jene, in denen sich Betriebsstätten befinden, dann die reinen Liegenschaftskantone. Die Übernahme von Verlusten und Aufwandüberschüssen ist definitiv (keine späteren Rückbelastungen).
| Aufteilung Kapital | Total | Hauptsitz | Betriebsstätte | Liegeschaft | |
| Kanton A | Kanton B | Kanton C | |||
| Aktiven | |||||
| Bewegliche Aktiven | 800'000.– | 300'000.– | 500'000.– | ||
| Liegenschaften | 1'200'000.– | 1'200'000.– | |||
| 2'000'000.– | 300'000.– | 500'000.– | 1'200'000.– | ||
| Kapitalquoten | 100 % | 15 % | 25 % | 60 % | |
| Steuerbares Kapital | 560'000.– | 84'000.– | 140'000.– | 336'000.– |
| Aufteilung Gewinn | Total | Hauptsitz | Betriebsstätte | Liegenschaft | |
| Kanton A | Kanton B | Kanton C | |||
| Mietzinserträge | 100'000.– | 100'000.– | |||
| Liegenschaftsaufwände | 0.– | 0.– | |||
| (inkl. Abschreibungen) | - 30'000.– | - 30'000.– | |||
| Schuldzinsen (porportional nach Lage der Aktiven) | 85'000.– | - 51'000.– | - 51'000.– | ||
| Anteil Verwaltungskosten 5 % | - 5'000.– | ||||
| Steuern (inkl. Anteil Bundessteuer) | - 4'000.– | - 4'000.– | |||
| Liegenschaftsgewinn | 10'000.– | 10'000.– | |||
| Umsatz | 100 % | 60 % | 40 % | ||
| Unternehmungsgewinn | 200'000.– | ||||
| Liegenschaftsgewinn | - 10'000.– | ||||
| Präzipuum 20 % | - 38'000.– | 38'000.– | |||
| Rest nach Umsatz | 152'000.– | 91'200.– | 60'800.– | ||
| Steuerbarer Reingewinn | 200'000.– | 129'200.– | 60'800.– | 10'000.– |