Abrechnung Quellensteuern
Zusammenfassung
Es besteht für alle Arbeitgebenden die Möglichkeit für nachstehende Personen die Quellensteuerabrechnung online einzureichen:
- Lohnempfänger ohne spezielle Aufenthaltsbewilligung
- Lohnempfänger mit spezieller Aufenthaltsbewilligung (90 Tage/120 Tage)
- Entschädigungen an Verwaltungsräte mit Wohnsitz im Ausland
- Empfänger von Mitarbeiterbeteiligungen mit Wohnsitz im Ausland
Generelle Information
Die online gesendeten Daten können gespeichert und für nachfolgenden Abrechnungen wiederverwendet werden.
Vorbedingung
Die Arbeitgebenden beschäftigen ausländische quellensteuerpflichtige Personen.
Behördengang
- Bestimmungen lesen (Wegleitung)
- Abrechnungsformular ausfüllen
- Daten speichern
- Abrechnungsformular absenden
Formular
Die Onlinedeklaration unter nachfolgendem Link wurde optimiert und präsentiert sich in einem neuen Erscheinungsbild. Bestehende Dateien (ausschliesslich die Stammdaten Arbeitgeber und Arbeitnehmer) können in dieser Version weiterhin geladen und verarbeitet werden. Die Informationen der Abrechnung (Bruttolöhne, Quellensteuer, Tarife etc.) müssen neu erfasst werden. Für das bessere Verständnis empfehlen wir die Bedienungshinweise in den jeweiligen Feldern zu beachten. Die Übermittlung der Abrechnung ist verschlüsselt.
Online-Abrechnung Quellensteuern Formularmappe (ab 2020)
Ergebnis
Die Quellensteuerabrechnung kann online eingereicht werden. Die Daten können lokal gespeichert und verwaltet werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
Verordnung über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (QStV)
Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)
Adresse
Kantonale Steuerverwaltung Zug
Bahnhofstrasse 26
6302 Zug
Tel. +41 41 728 32 99
Fax. +41 41 728 26 97