02.12.2009
Abschaffung der Dumont-Praxis
02.12.2009
Information des Regierungsrates zur Abschaffung der Dumont-Praxis
Abschaffung der Dumont-Praxis auf den 1. Januar 2010
Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Steuergesetz geändert und die so genannte Dumont-Praxis ab dem Steuerjahr 2010 abgeschafft.
Die Dumont-Praxis besagt, dass Instandstellungskosten einer vernachlässigten Liegenschaft in den ersten fünf Jahren nach Erwerb nicht zum Abzug berechtigen. Durch die zeitgleiche Abschaffung bei der direkten Bundessteuer und bei den Kantons- und Gemeindesteuern wird die Konjunktur gefördert und das Veranlagungsverfahren vereinfacht.