Sparpaket 2018
Nach Ablehnung des 2. Pakets des Entlastungsprogramms 2015–2018 durch das Stimmvolk am 27. November 2016 hatte der Regierungsrat das Ergebnis analysiert. Für die Mehrheit der Bevölkerung waren offensichtlich einzelne Gesetzesänderungen nicht tragbar, so dass das gesamte Paket abgelehnt wurde.
Im Sparpaket 2018 sollen die vorwiegend unbestrittenen Massnahmen umgesetzt werden. Alle Massnahmen, welche einer Gesetzesänderung bedürfen, werden je in einer Vorlage mit einem separaten Erlasstext vorgelegt. Gegen jede Einzelvorlage kann daher separat das Referendum ergriffen werden.
Ohne erfolgreiches Referendum treten die Gesetzesänderungen mit wenigen Ausnahmen per 1. Januar 2018 in Kraft.
Die Kantonsratsvorlagen mit den entsprechenden Synopsen finden Sie hier.
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| Typ | Titel |
|---|---|
| Medienmitteilung vom 17. März 2017: Regierungsrat hat «Sparpaket 2018» geschnürt | |
| Massnahmen Sparpaket 2018 |