Vernehmlassung
Vernehmlassung
Der Regierungsrat hat am 31. Oktober 2017 die Finanzdirektion beauftragt, die Gesetzesänderungen von «Finanzen 2019» in die Vernehmlassung zu schicken. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 31. Januar 2018. Die Medienmitteilung ist online. Die entsprechenden Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier.