30.09.2013
Geplante Änderungen am Schulgesetz
Nach der Teilrevision I des Schulgesetzes (u. a. Umsetzung der Noteninitiative) schafft der Regierungsrat mit der Teilrevision II die Rechtsgrundlage, um die Kunst- und Sportklasse Cham weiterführen zu können. Weiter sollen die Gemeinden freiwillig die Grund- oder Basisstufe einführen dürfen und Kinder sprachlich frühfördern können. Bezüglich Klassengrösse sieht der Regierungsrat keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Mit der Einführung eines Langzeitgymnasiums in Menzingen soll die Kantonsschule Zug entlastet werden.
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Geplante Änderungen am Schulgesetz
30.09.2013
30.09.2013
Nach der Teilrevision I des Schulgesetzes (u. a. Umsetzung der Noteninitiative) schafft der Regierungsrat mit der Teilrevision II die Rechtsgrundlage, um die Kunst- und Sportklasse Cham weiterführen zu können. Weiter sollen die Gemeinden freiwillig die Grund- oder Basisstufe einführen dürfen und Kinder sprachlich frühfördern können. Bezüglich Klassengrösse sieht der Regierungsrat keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Mit der Einführung eines Langzeitgymnasiums in Menzingen soll die Kantonsschule Zug entlastet werden.