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Richtlinien

Richtlinien und gesetzliche Bestimmungen

Gesetzliche Grundlagen

§ 82 des Schulgesetzes vom 27. September 1990 (BGS 412.11)

§ 36, § 37 und § 38 der Verordnung zum Schulgesetz vom 7. Juli 1992 (BGS 412.111)

Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der Allgemeinen Weiterbildung

Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der Allgemeinen Weiterbildung
Typ Titel Bearbeitet
Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der Allgemeinen Weiterbildung 22. November 2016 05.07.2019

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