Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Bundesgesetz über die Weiterbildung

Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG)

Mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung wird der Bedeutung des lebenslangen Lernens Rechnung getragen.

Unter die Weiterbildung fällt die Bildung, die namentlich in organisierten Kursen, mit Lernprogrammen und einer definierten Lehr-Lern-Beziehung ausserhalb der formalen Bildung erfolgt.

Im Weiterbildungsgesetz werden Grundsätze zu Verantwortung, Qualität, Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung, Verbesserung der Chancengleichheit sowie zum Wettbewerb festgelegt. Diese richten sich primär an die Spezialgesetzgebung des Bundes und der Kantone. Zudem legt das Gesetz einheitliche Voraussetzungen für die Subventionierung der Weiterbildung in den Spezialgesetzen des Bundes fest.

Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG)

Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG)
Typ Titel Bearbeitet
Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) 01.05.2015

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch