Förderbeiträge und Zuger Werkjahr
Förderbeiträge
Der Kanton Zug vergibt seit 1978 jährlich Förderbeiträge und unterstützt damit junge und talentierte Zuger Kunstschaffende aller Sparten. Jährlich stehen 120 000 Franken zur Verfügung, welche für das freie künstlerische Schaffen, die Umsetzung eines konkreten Projektes oder als Weiterbildungsbeitrag verwendet werden können. Die Förderbeiträge wie auch das Werkjahr werden aus dem Lotteriefonds finanziert.
Zuger Werkjahr
Der Regierungsrat des Kantons Zug schreibt unter dem Titel «Zuger Werkjahr» einen Werkjahrbeitrag von 50 000 Franken an eine Zuger Künstlerin bzw. an einen Zuger Künstler aus, die oder der eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen hat.
Ausschreibung 2020
Das Bewerbungsfenster für die Förderbeiträge und das Zuger Werkjahr 2020 ist geschlossen. Die Ausschreibung für 2021 erfolgt ab April 2021.