Übertritt während der 1. Sekundarklasse ins Langzeitgymnasium
Der Übertritt während der 1. Sekundarklasse in die 1. Klasse des Langzeitgymnasiums richtet sich nach dem Übertrittsverfahren I. Diese Übertrittsmöglichkeit bietet die Chance, positiven Entwicklungen von Schülerinnen und Schülern, die seit dem 2. Semester der 6. Primarklasse stattgefunden haben und die sich auf die Lern- und Leistungssituation in der 1. Klasse der Sekundarschule auswirken, Rechnung zu tragen. Sofern eine deutliche Unterforderung in der 1. Sekundarklasse feststellbar ist, kann die Klassenlehrperson in Absprache mit dem Lehrerteam den Übertritt empfehlen. Dieser Übertritt bietet somit die letzte Gelegenheit von der Sekundarschule ins Langzeitgymnasium überzutreten. Alle weiteren Übertrittsmöglichkeiten von der Sekundarschule ins Gymnasium betreffen das Kurzzeitgymnasium.
Weiterführende Informationen finden Sie mit den folgenden Links:
Downloads
| Typ | Titel |
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| Broschüre «Eintritt ins Langzeitgymnasium im Kanton Zug Schuljahr 2020/21» | |
| Wege ans Gymnasium |
Excel für Datenerhebung für Lehrpersonen einer 1. Klasse Sekundarschule
| Typ | Titel |
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| Übertritt während der 1. Klasse Sekundarschule in die 1. Klasse Langzeitgymnasium |
Thema
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