Übertritt II: 2. Sek. - Kurzzeitgymnasium Abklärungstest
Zulassung zum Abklärungstest
Kann die Klassenlehrperson unter Einbezug der Beurteilung des Lehrerteams der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers eine Zuweisung ans Kurzzeitgymnasium nicht unterstützen, kann sich die Schülerin, der Schüler für den Abklärungstest anmelden, sofern sie bzw. er die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Die Schülerin, der Schüler besucht in allen Niveaufächern den höchsten Niveaukurs.
- Die Schülerin, der Schüler kann im 1. Semester der 2. Sekundarklasse eine Erfahrungsnote von 4.80 ausweisen.
Das Anmeldeformular sowie die nötigen Unterlagen erhalten die Erziehungsberechtigten am Zuweisungsgespräch von der Klassenlehrperson, sofern die Jugendliche, der Jugendliche die Voraussetzungen für die Zulassung zum Test erfüllt.
Sofern die Schülerin, der Schüler am Abklärungstest teilnimmt, ist sie bzw. er während des Abklärungstests vom Schulunterricht in der Gemeinde dispensiert.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Abklärungstest erfolgt bis spätestens 20. März (Poststempel) durch die Erziehungsberechtigten. Sie wird an folgende Adresse eingereicht:
Direktion für Bildung und Kultur
Übertrittskommission II
Baarerstrasse 21
6300 Zug
Der Anmeldung sind folgende Dokumente beizulegen:
- Anmeldeformular
- Kopien der Zeugnisnoten der 1. und 2. Sekundarklasse
- Kopien der von der Klassenlehrperson ausgefüllten Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen der 1. und 2. Sekundarklasse
- Formular Erfahrungsnote
Stoffumfang am Abklärungstest
Für Schülerinnen und Schüler aus der 2. Sekundarklasse umfasst der Abklärungstest den Unterrichtsstoff der 1. Sekundarklasse und des 1. Semesters der 2. Sekundarklasse. Eine detaillierte Auflistung des Stoffumfangs ist Inhalt eines separaten Schreibens der Übertrittskommission II.
Einladung zum Abklärungstest
Die Schülerinnen und Schüler werden von der Übertrittskommission II schriftlich zum Abklärungstest eingeladen. Der Test findet Ende März bzw. anfangs April statt. Im Schreiben werden Datum, Dauer, Ort und weitere Hinweise kommuniziert.
Entscheid
Für den Zuweisungsentscheid bei einer Teilnahme am Abklärungstest ist die Übertrittskommission II zuständig. Der beschwerdefähige Entscheid wird den Erziehungsberechtigten schriftlich bis spätestens Mitte Mai zugestellt.
Rechtsmittel
Das Rechtsmittelverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Schulgesetzes und des Verwaltungsrechtspflegegesetzes. Danach kann gegen den Entscheid der Übertrittskommission II eine Verwaltungsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug innert 20 Tagen eingereicht werden.