Teilleistungsstörungen
Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie
Liegt eine ausgewiesene, spezifische Teilleistungsstörung im Bereich Rechnen oder Lesen und Schreiben vor, handelt es sich meist um eine überdauernde Schwierigkeit, die überdauernde Lernzielanpassungen notwendig macht.
Im Rahmen einer ausgewiesenen, spezifischen Teilleistungsstörung muss individuell geprüft werden, ob für die betroffene Schülerin, den betroffenen Schüler die Zeugnis-Notengebung in den Sprachfächern oder in der Mathematik möglich ist. Die Rektorin, der Rektor entscheidet über den Verzicht der Beurteilung im Zeugnis.