Anzahl Leistungsbewertungen pro Fach und Semester für Zeugnisnoten
Gemäss § 2 Abs. 4 des Reglements über die Promotion an den öffentlichen Schulen (BGS 412.113) müssen die für die Zeugnisnoten berücksichtigten Leistungsbewertungen dokumentiert und in genügender Anzahl vorhanden sein.
In den Materialien des Bildungsratsbeschlusses vom 28. Februar 2011 sind die Ausführungen zu dieser Bestimmung enthalten. Es wird festgehalten, dass die Leistungsbewertungen im Zeugnis repräsentativ sein müssen, um Fehlbeurteilungen auszuschliessen, die sich aufgrund zu wenig bewerteter Leistungen ergeben können. Eine angemessene Anzahl von Bewertungen pro Fach und Semester entspricht zudem den Grundsätzen Beurteilen und Fördern B&F, in dem der Schülerin, dem Schüler regelmässig Auskunft über den Erreichungsgrad der definierten Anforderungen gegeben wird. Als Richtwert dient den Lehrpersonen die Angabe aus «Schweizerisches Schulrecht» (Plotke, 2003, 2. Vollständig überarbeitete Auflage), welche pro Semester mindestens so viele Leistungsbewertungen vorsieht, wie im betreffenden Fach pro Woche Lektionen erteilt werden. Bei Fächern, die nur mit einer Lektion pro Woche dotiert sind (bspw. Musik), müssen es mindestens zwei Leistungsbewertungen sein.
Vereinzelt wird immer wieder beanstandet, dass die Lehrpersonen zu viele Tests, Prüfungen und Leistungsbewertungen für ein repräsentatives Zeugnis durchführen müssen. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere von Unverhältnismässigkeit, von «Prüfungsstress» und von «Testitis» gesprochen. Dieser Kritik muss begegnet werden, zumal oftmals festgestellt wird, dass Lehrpersonen viel mehr prüfen und testen, als dass sie grundsätzlich müssten. Dies einerseits aus der falschen Annahme heraus, dies werde von ihnen verlangt und andererseits aus dem Bedürfnis heraus, sich genügend für das Zeugnis oder insbesondere die Orientierungsgespräche dokumentieren zu wollen. Ein weiteres Argument der Replik betrifft den Umstand, dass es sich bei Leistungsbewertungen nicht immer um mehrseitige, schriftliche Tests handelt. Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass sich die Zeugnisnoten aus Bewertungen von unterschiedlichen Leistungssituationen zusammensetzen. Bei den Sprachfächern müssen mündliche Aspekte genau so gewichtet werden, wie die schriftlichen. Es werden zudem auch Arbeiten von Schülerinnen und Schülern (bspw. eigenständig erarbeitete Themenhefte), bildnerische und musische Ausdrucksformen, hergestellte Produkte (Werkarbeiten, Modelle) bewertet. Bei verschiedenen Arbeiten, insbesondere bei Vortragsarbeiten können je nach Vorgabe gar verschiedene Leistungen bewertet werden. Bspw. können aus einer Vortragsarbeit eine Note im Kompetenzbereich «Sprechen» für die mündliche Präsentation des Vortrages, eine Note im Kompetenzbereich «Schreiben» für die schriftliche Zusammenfassung auf einem Informationsblatt oder auf einem Plakat und eine Note in «Natur, Mensch, Gesellschaft» für die sachliche Erfassung und Abhandlung des Themas resultieren.