Bürgerrechtsdienst
An den Bürgerrechtsdienst wenden Sie sich für eine Einbürgerung oder im Zusammenhang mit Fragen rund um die Einbürgerung. Aber auch zum Thema Bürgerrecht können Sie sich vertrauensvoll an den Bürgerrechtsdienst wenden.
In den folgenden Kapiteln werden Ihnen die wichtigsten
Informationen und Abläufe erläutert:
- Ordentliche Einbürgerung ab 1. Januar 2018
- Ordentliche Einbürgerung bis 31. Dezember 2017
- Erleichterte Einbürgerung von ausländischen Ehepartnern von
Schweizerinnen und Schweizern
- Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im Kanton Zug
- Verzicht auf das Bürgerrecht