Forstreviere
Holzanzeichnung
Wer im Wald Bäume fällen will, benötigt eine Bewilligung des Forstdienstes. Dazu müssen die zu fällenden Bäume vorgängig durch den zuständigen Revierförster markiert werden (Holzanzeichnung). Weitere Informationen zu den Forstrevieren und zur Forstorganisation finden Sie unter Downloads.
Für Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, die keinen eigenen anerkannten Revierförster angestellt haben oder sich nicht vertraglich einem Forstrevier angeschlossen haben, sind folgende Revierförster zuständig:
Oberägeri / Menzingen / Neuheim:
Hanspeter Nussbaumer, Tel. 041 755 02 16 / 079 304 97 94
E-Mail: hanspeter.nussbaumer@zg.ch
Zug / Baar / Unterägeri / Walchwil / Cham / Steinhausen:
Walter Stauffacher, Tel. 041 728 35 27 / 079 407 03 49
E-Mail: walter.stauffacher@zg.ch
Hünenberg / Risch:
Daniel Müller, Tel. 041 728 39 67 / 078 753 70 64
E-Mail: daniel.mueller3@zg.ch
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung (info.afw@zg.ch / Tel. 041 728 35 22)
Downloads
| Typ | Titel | Dokumentart |
|---|---|---|
| Forstreviere im Kanton Zug | Karte | |
| Richtlinie Forstorganisation.pdf | Dokument |