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Erstmaliger Unterhaltsvertrag

Erstmaliger Unterhaltsvertrag

Erstmaliger Unterhaltsvertrag

Anträge zur Erstellung eines erstmaligen Unterhaltsvertrages können ledige Eltern alleine stellen. Die Kindseltern werden in der Folge aufgefordert, Unterlagen zur Berechnung des Bar- und des Betreuungsunterhaltes einzureichen.

Sind alle benötigten Unterlagen eingereicht worden und sind die Kindseltern mit der Berechnung einverstanden, erstellt die KESB einen Unterhaltsvertrag, der von beiden Kindseltern unterzeichnet werden muss. Sind sich die Kindseltern nicht einig, werden sie ans Kantonsgericht Zug verwiesen.

 

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