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Abänderung eines bestehenden Unterhaltsvertrages

Abänderung einer bestehenden Unterhaltsvertrages

Abänderung eines bestehenden Unterhaltsvertrages

Beide Kindseltern müssen einen gemeinsamen Antrag, welcher von beiden Elternteile unterzeichnet werden muss, auf Anpassung des bestehenden Unterhaltsvertrages einreichen. Die Kindseltern werden in der Folge aufgefordert, Unterlagen zur Berechnung des Bar- und des Betreuungsunterhaltes der KESB zuzustellen. Liegen alle benötigten Unterlagen vor und sind die Kindseltern mit der Berechnung einverstanden, erstellt die KESB einen Unterhaltsvertrag, der wieder von beiden Kindseltern unterzeichnet werden muss.

 

 

Bei Uneinigkeit

Sind sich die Kindseltern nicht einig, werden sie ans Kantonsgericht Zug verwiesen.

Um das Verfahren zu beschleunigen empfehlen wir, sich jeweils beim Kantonsgericht Zug vorgängig zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.

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