2. Asylsuchende und Flüchtlinge im Kanton Zug
Erwachsene Asylsuchende und Flüchtlinge sowie Familien,
die dem Kanton Zug zugewiesen werden, durchlaufen drei Phasen:
| Phase | Dauer | Art der Unterkunft | Fokus Betreuung |
| I |
7-12 Monate |
Durchgangsstation (Erstaufnahmezentrum) |
Familien und Erwach-sene werden an die schweizerischen Lebensverhältnisse und an ein selbständiges Leben herangeführt |
| II | Bis zum Zeitpunkt des Asylentscheids oder der Aufenthalts-bewilligung | Dezentrale Unterkünfte des Kantons oder selbständiges Wohnen in Privatwohnungen | Förderung der Selbständigkeit, Beschäftigung oder berufliche Integration |
| III | Nach Nicht-eintretensentscheid oder negativem Asylentscheid | Notunterkünfte für Einzelpersonen, normale Unterkünfte für vulnerable Personen |
Minimale Nothilfe für ausreisepflichtige Personen (auf Antrag) |
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) im Kanton Zug
Nach Ankunft im Kanton Zug wohnen die UMA zuerst ganz kurz in der Durchgangsstation. Je nach Einzelfall und Alter wohnen sie anschliessend im Kinder- und Jugendheim Lutisbach in Oberägeri, werden in Pflegefamilien oder spezialisierten Jugendheimen untergebracht. Diese Jugendlichen erreichen die Schweiz mit ganz unterschiedlichen Geschichten, Gewohnheiten, Wertvorstellungen, schulischem Hintergrund und Fähigkeiten. In einer ihnen grösstenteils noch fremden "Lebenswelt" sollen sie ein neues Zuhause finden und in ihrer Entwicklung unterstützt und gefördert werden. Altersmässig sind die meisten UMA mitten in der Adoleszenz. Sie benötigen, wie andere Jugendliche auch, die passenden Rahmenbedingungen, um die Entwicklungsaufgaben erfolgreich zu meistern. Die wichtigsten Ziele der sozialpädagogischen Betreuung der UMA sind deren Schutz, die sprachliche, berufliche und soziale Integration sowie das schrittweise Heranführen an ein selbständiges Leben.
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| Typ | Titel |
|---|---|
| Rechtliche Stati im Asylbereich | |
| Unbegleitete Minderjährige Asylsuchende im Kanton Zug (Febr. 19) |