Gleichstellung von Frau und Mann
Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann
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Seit 1981 ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Bundesverfassung verankert. Dort heisst es in Art. 8 «Mann und Frau sind gleichberechtigt». Gleichzeitig ist es eine Tatsache, dass die effektive Gleichstellung bzw. Gleichberechtigung der Geschlechter in der Schweiz und im Kanton Zug noch nicht in allen Lebensbereichen Realität ist. Deshalb werden im Kanton Zug diverse Massnahmen umgesetzt.
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| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Massnahmenplan 2019 bis 2022 Gleichstellung | 18.03.2019 | |
| Massnahmenplan 2016 bis 2018 Gleichstellung | 22.12.2017 |