1. Geschützte Denkmäler
Geschützte Denkmäler sind Bauwerke, die wegen ihres sehr hohen wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Werts vom Regierungsrat oder von der Direktion des Innern unter Schutz gestellt wurden. Der Schutz ist im Grundbuch angemerkt. Veränderungen an geschützten Denkmälern bedürfen der Zustimmung des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie.
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