Abklärung Schutzwürdigkeit
Objekte, an deren Erhalt ein sehr hohes öffentliches Interesse besteht, werden unter Schutz gestellt. Mit der Unterschutzstellung wird ein Baudenkmal dauerhaft gesichert. Die Unterschutzstellung ist zudem Voraussetzung für die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen an eine Restaurierung.
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